Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege, insbesondere für die Vornahme von Beglaubigungen, in den Ländern bestellt (§ 1 Bundesnotarordnung - BNotO). Die Haupttätigkeit unseres Notars Lukas Trenkler ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er unbedingt zur Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn von seiner Funktion als Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
Grundstücksrecht z.B.:
Familienrecht z.B.:
Erbrecht z.B.:
Gesellschaftsrecht und Handelsrecht z.B.:
Zu weiteren Aufgaben gehört die Errichtung von (Vorsorge-)Vollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen.