Notariat

Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege, insbesondere für die Vornahme von Beglaubigungen, in den Ländern bestellt (§ 1 Bundesnotarordnung - BNotO).  Die Haupttätigkeit unseres Notars Lukas Trenkler ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er unbedingt zur Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn von seiner Funktion als Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

 

Grundstücksrecht z.B.:  

  • Kaufverträge und sonstige Übertragungsverträge
  • Bestellung von Grundschulden und sonstigen Grundstücksbelastungen
  • Teilungserklärungen
     

   Familienrecht z.B.:  

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen

 

    Erbrecht z.B.:  

  • Testamente, Erbverträge
  • Erbscheinsanträge

 

    Gesellschaftsrecht und Handelsrecht z.B.:  

  • Gründungen von Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, AG
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Geschäftsanteilsabtretungen
  • Umwandlungen

     

Zu weiteren Aufgaben gehört die Errichtung von (Vorsorge-)Vollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen.